Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG:

Heimann FinanzConsulting GmbH
Schloßweg 5
91080 Marloffstein – OT Rathsberg

Vertreten durch:

Alleiniger Geschäftsführender Gesellschafter und verantwortlich für den Inhalt dieser Website i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Carsten Heimann, Schloßweg 5, 91080 Marloffstein – OT Rathsberg

Kontakt:

Telefon: +49 9131 8172878
Telefax: +49 9131 8172879
E-Mail: info@heimann-finanzconsulting.de

Registergericht

HRB 14906 Amtsgericht Fürth

Zuständige Berufskammer:

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg, Tel.: 0911 1335-335, Fax: 0911 1335-150335, Postanschrift: 90331 Nürnberg

Steuernummer

216/128/20217 Finanzamt Erlangen
Umsatz-Steuer-ID: DE 229 233 558

Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 GewO:

Die Heimann FinanzConsulting GmbH ist Bauspar- und Immobilienmaklerin sowie Vermittlerin für Spar-, Einlagen- und Metallkontenverträge für Banken gem. § 34c GewO. Die Genehmigung hierzu erfolgte am 26. Mai 2003 vom

Landratsamt Forchheim, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Fon: +49 9191 86-0

Aufsichtsbehörde: IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München, Fon: +49 89 5116-0, Fax: +49 89 5116-666, Web: www.muenchen.ihk.de

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO:

Die Heimann FinanzConsulting GmbH ist als Versicherungsmaklerin nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung zugelassen. Die Erlaubnis erteilte die

IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Fon: +49 89 5116-0, Fax: +49 89 5116-666, Web: www.muenchen.ihk.de

Die gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs.1 GewO ist der Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Str. 29, D-10178 Berlin, Fon: +49 1805 6005850 (0,14 € aus dem dt. Festnetz, Mobilfunknetze abweichend)

Registerabruf unter Webadresse: www.vermittlerregister.info mit folgender Registrierungsnummer:
Carsten Heimann: D-XJXA-RM923-91

Berufsrechtliche Regelungen: §34d Gewerbeordnung (GewO), §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV). Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach §34f Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GewO:

Die Heimann FinanzConsulting GmbH ist darüber hinaus ein Finanzanlagen-Vermittlungsunternehmen. Die Registrierung sowie die Zulassung gem. § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GewO erteilte die

IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Fon: +49 89 5116-0, Fax: +49 89 5116-666, Web: www.muenchen.ihk.de
Registrierungsnummer: D-F-155-LN1P-60, Registerabruf unter www.vermittlerregister.info

Berufsrechtliche Regelungen: §34f Gewerbeordnung (GewO) und die Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV). Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Beteiligung an Versicherungsunternehmen:

Weder die Heimann FinanzConsulting GmbH noch deren Geschäftsführer besitzen direkte oder indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen derselben eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital der Heimann FinanzConsulting GmbH.

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.